Wohnprojekte absichern

Ein Projekt verstetigen

Wohnprojekte und ihre Geschichte(n)

Gemeinschaftliche Wohnformen entstehen auf den unterschiedlichsten Pfaden. Manche Initiative baut erst große Visionen und sucht dann in Ruhe die passende Rechtsform und Immobilie dazu. Eine andere Gruppe findet sich spontan im Freundeskreis und gründet „auf die Schnelle“ eine GbR oder einen Verein, um gemeinsam z.B. eine alte Schule oder einen Bauernhof zu kaufen.

Und dann gibt es noch Wohnprojekte, die in einem Mietshaus über Jahre gewachsen sind, indem die Hausgemeinschaft freiwerdende Wohnungen stets an gute Bekannte vermittelt hat. Die feste Gemeinschaft entstand mehr oder weniger zufällig.

Gemeinsam haben alle Projekte, dass sie auf Initiative von Menschen entstanden, die Wert auf eine lebendige Nachbarschaft legen und über die eigenen vier Wände hinaus Initiative ergreifen und Verantwortung für ihr Haus und Umfeld übernehmen.

Veränderungen bewegen

Die Frage nach der Zukunft stellen sich gewachsene Wohnprojekte meistens dann, wenn größere Veränderungen anstehen: Ein oder mehrere Gründungsmitglieder möchten ausziehen. Größere Sanierungsmaßnahmen stehen an und die Finanzierung ist unklar. Oder die/der Vermieter*in spielt mit dem Gedanken, das Haus zu verkaufen oder zu vererben.

Wird der Status Quo aufgehoben, steht die Gretchenfrage im Raum: „Wie können wir die Ziele der Gründer*innen auch für zukünftige Generationen verankern?“ Oder im Falle eines Mietshauses: „Wie können wir eine Verdrängung verhindern und unser Wohnprojekt vielleicht sogar selbst kaufen?“

Sicherheit im Verbund

Wenn Ihnen die Zukunft Ihrer Gemeinschaft am Herzen liegt, können wir von der Stiftung trias aktiv helfen. Unserem Solidarverbund haben sich seit 2002 über 50 Wohnprojekte angeschlossen und so ihr Zuhause „vom Markt geholt“. Das heißt, der Boden unter dem Haus kann nie wieder gewinnbringend veräußert werden und der „soziale Gedanke“ ist dauerhaft gesichert. Viele der Projektideen haben wir portraitiert, um sie als gute Beispiele für Andere sichtbar und zugänglich zu machen.

Zu unseren Erbbaurechtsprojekten >>

Erbbaurecht schafft Sicherheit

Das zentrale Instrument unserer Zusammenarbeit mit Wohnprojekten ist das Erbbaurecht. Dazu lässt der Notar den Besitz in zwei Grundbücher aufteilen: eins für das Haus und eins für den Boden. Der Boden unter dem Haus geht daraufhin in das Gemeinschaftseigentum der Stiftung trias über. Das Haus und ein dauerhaftes Nutzungsrecht am Grundstück bleiben bei der Gruppe.
Ausführliche Informationen dazu bieten unsere Erbbaurechts-Broschüre und unsere Seite zum Erbbaurecht >>

Selbstbestimmung im Alltag

Egal ob als GbR, Genossenschaft oder Verein organisiert, die Bewohner*innen genießen weiterhin alle Gestaltungsfreiheit und maximale Selbstbestimmung im Alltag ihres Wohnprojektes. Unsere Stiftung bleibt im Hintergrund und fungiert zukünftig allein als Wächterin der ideellen Ziele.

Vertragliche Vereinbarungen

Die rechtliche Grundlage für die Partnerschaft zwischen Wohnprojekt und Stiftung bildet der sogenannte Erbbaurechtsvertrag. Darin legen wir der Rahmen für die gemeinwohlorientierte Nutzung des Grundstücks und Gebäudes nach den Vorstellungen der Projektgruppe fest.

Boden wird zur Allmende

Indem der Boden in das Stiftungsvermögen übergeht, wird er unverkäuflich, über Generationen hinweg. Und dank dem Zweckparagrafen könnte die Stiftung trias im Ernstfall etwaige Verkaufsabsichten zukünftiger Nutzer*innen verhindern – ganz im Sinne der Gründer*innen des Wohnprojektes.

Erbbauzins mit gutem Zweck

Für die dauerhafte Nutzung des Grundstücks erheben wir einen moderaten Erbbauzins. Mit den Einnahmen decken wir die Fixkosten der Stiftung, finanzieren den Erwerb neuer Grundstücke, erweitern unser Beratungs- und Broschürenangebot und fördern gemeinnützige Projekte.

Gemeinsam mit der Projektgruppe legen wir die Höhe und Staffelung des Erbbauzinses für jedes neue Wohnprojekt individuell fest. Langfristig dient der Erbbauzins als Solidartransfer zwischen etablierten Wohnprojekten und den Neugründungen im Verbund unserer Stiftung.

Vertrauensgewinn beim Verkäufer

Für gewachsene Hausgemeinschaften in Mietshäusern bietet sich eine Zusammenarbeit mit der Stiftung trias an, wenn der/die Vermieter*in das Haus verkaufen oder vererben möchte und daran interessiert ist, dass die Mieter*innen ihr Zuhause dauerhaft behalten.

Nicht selten hat die engagierte Mietergemeinschaft gegenüber dem/der Vermieter*in einige Überzeugungsarbeit zu leisten: „Wie wollt ihr Kauf und Umbau finanzieren? Kennt ihr euch in der Immobilienwirtschaft aus? Was, wenn das Projekt scheitert?“

Eine Partnerschaft mit der Stiftung trias hilft, Ihre Initiative in die richtigen Bahnen zu lenken und Skeptiker*innen vom Vorhaben zu überzeugen. Wir vermitteln Wissen zu den Themen Rechtsform, Finanzierung und Bauen.

Es ist nie zu früh

Wohnprojekte können in jeder Phase ihres Bestehens die Zusammenarbeit mit unserer Stiftung beginnen. Die meisten Initiativen beschäftigen sich bereits in der Gründungsphase mit der Bodenfrage und entscheiden sich beim Kauf der Immobilie für unser Erbbaurechtsmodell.

Andere Wohnprojekte wurden bereits vor Jahrzehnten als GbR, Genossenschaft oder Verein gegründet und sind erst seit Kurzem auf der Suche nach einer Rechtsstruktur, die die ideellen Ziele der Gemeinschaft dauerhaft sichert. Auch hier lässt sich unser Erbbaurechtsmodell anwenden, indem der Boden nachträglich in die Stiftung eingebracht wird.

Nächste Schritte

Ob die Stiftung trias die richtige Partnerin für Ihr Wohnprojekt ist, lässt sich am besten in einem persönlichen Gespräch klären. Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie ein digitales Kennenlerntreffen. Im Vorfeld lohnt sich die Lektüre unseres Leitfadens zur Finanzierung zivilgesellschaftlicher Projekte sowie der Broschüren "Erbbaurecht Extrakt" und "Ein Wohnprojekt starten".

Telefon: +49 2324 56970-91
E-Mail: projektanfragen@remove-this.stiftung-trias.de

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