Wohnprojekte gründen
Ideale langfristig verankern
In die Zukunft denken
Fast 50 gemeinschaftliche Wohn-, Kultur- und Gewerbeprojekte sind dem Solidarverbund der Stiftung trias seit ihrer Gründung 2002 schon beigetreten. So vielfältig die Menschen dahinter auch sind, eine Frage treibt alle um: Wie können wir die Ideale der Gründer*innengeneration langfristig verankern und die Immobilie dauerhaft der Spekulation entziehen?
Erbbaurecht schafft Sicherheit
Die Antwort auf diese Frage bietet das Erbbaurecht – zentrales und rechtssicheres Instrument unserer Zusammenarbeit mit Wohnprojekten. Dazu lässt der Notar in der Regel bereits bei Kauf der Immobilie zwei Grundbücher erstellen: eins für das Haus und eins für den Boden. Der Boden unter dem Haus geht in das Gemeinschafts-eigentum der Stiftung trias über. Das Haus hingegen kauft die Gruppe.
Ausführliche Informationen dazu bieten unsere Erbbaurechts-Broschüre und unsere Seite zum Erbbaurecht >>
Boden wird zur Allmende
Indem der Boden in das Stiftungsvermögen übergeht, wird er satzungsgemäß unverkäuflich, über Generationen hinweg. Und dank des Zweckparagrafen könnte die Stiftung trias im Ernstfall eine Privatisierung des gemeinschaftlichen Eigentums verhindern – ganz im Sinne der Gründer*innen des Wohnprojektes. Einzelheiten behandelt unsere Broschüre "Erbbaurecht Extrakt".
Selbstbestimmung im Alltag
Egal ob als GbR, Genossenschaft oder Verein organisiert, die Bewohner*innen bestimmen ihren Alltag im Wohnprojekt selbst. Unsere Stiftung bleibt im Hintergrund und fungiert zukünftig allein als Wächterin der ideellen Ziele. Die verschiedenen Rechtsformen und ihren Besonderheiten haben wir ebenfalls verständlich für Sie aufbereitet.
Vertragliche Vereinbarungen
Die rechtliche Grundlage für die Partnerschaft zwischen Wohnprojekt und Stiftung bildet der sogenannte Erbbaurechtsvertrag. Darin legen wir den Rahmen für die gemeinwohlorientierte Nutzung des Grundstücks und Gebäudes nach den Vorstellungen der Projektgruppe fest.
Erbbauzins mit gutem Zweck
Für die dauerhafte Nutzung des Grundstücks erheben wir einen moderaten Erbbauzins. Mit den Einnahmen decken wir die Fixkosten der Stiftung, finanzieren den Erwerb neuer Grundstücke, erweitern unser Beratungs- und Broschürenangebot und fördern gemeinnützige Projekte.