Gutes Beispiel gegen Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt
Die Chancen auf dem Wohnungsmarkt in Deutschland sind nicht gleich verteilt. Diskriminierung ist eine der Ursachen dafür. Um aufzuzeigen, mit welchen Maßnahmen gegen Benachteiligung beim Vermieten und Wohnen vorgegangen werden kann, hat die Antidiskriminierungsstelle des Bundes eine Sammlung guter Beispiele veröffentlicht. Sie soll Akteur*innen der Wohnraumvergabe ermutigen, für mehr Chancengerechtigkeit aktiv zu werden.
Eines der ausgewählten Praxisbeispiele ist das Sondervermögen "Ankommen und Bleiben – Wohnungen für Geflüchtete" von Stiftung trias und XENION Psychosoziale Hilfen für politisch Verfolgte e.V., das Menschen mit Fluchthintergrund einen besseren Zugang zu genossenschaftlich organisierten gemeinschaftlichen Wohnprojekten ermöglicht.
Wie funktioniert das?
Geflüchteten Menschen im Asylverfahren ist der Zugang zu (Sozial-)Wohnungen in der Regel verwehrt. Sie müssen häufig jahrelang in Unterkünften verbleiben – ohne eigene Wohnung und ohne Kontakt zu ihrer Nachbarschaft. Gerade für betroffene Familien mit Kindern, für die der Wohnungsmarkt kaum geeignete Wohnungen bereithält, eine äußerst schwierige Situation.
Dem gegenüber stehen Gemeinschaftswohnprojekte, die für ihre Neubauvorhaben die Inklusion benachteiligter Bevölkerungsgruppen zu ihrem expliziten Anliegen gemacht haben. Aufgrund der enorm hohen Baukosten kommt es trotz dieses Wunsches immer wieder zum Ausschluss bestimmter Gruppen, welche die hohen finanziellen Beteiligungen schlichtweg nicht aufbringen können.
Hier setzt das Sondervermögen an, indem es für Menschen mit Fluchthintergrund die nötigen Einlagen aufbringt. Die Mittel dafür stammen zum einen aus Zustiftungen in das Sondervermögen, zum anderen aus fest angelegten, zweckgebundenen Anteilen als solidarische Geldanlage für ,Wohnungen für Geflüchtete’.
Weiteres Beispiel WOHN:SINN
Neben "Ankommen und Bleiben" findet sich ein weiteres vorbildliches Beispiel in der Sammlung der Antidiskriminierungsstelle, in das die Stiftung trias eingebunden ist: Das Bündnis WOHN:SINN engagiert sich dafür, dass Menschen mit Behinderung selbstbestimmt und in aktiver Gemeinschaft mit Anderen leben können. In das Online-Portal von WOHN:SINN ist das Wohnprojekte-Verzeichnis der Stiftung trias eingebunden. Interessierte Menschen können darüber inklusive Wohnangebote in ihrer Region suchen und finden oder selbst Einträge vornehmen.
Stiftung trias für chancengerechtes Wohnen
Wir freuen uns, dass gleich zwei gute Beispiele für chancengerechtes Wohnen, an denen die Stiftung trias mitwirkt, nun in der Sammlung der Antidiskriminierungsstelle zu finden sind!
Sie können neben vielen anderen bemerkenswerten Initiativen zur Nachahmung inspirieren, um weitere Schritte hin zu einem diskriminierungsfreien Wohnungsmarkt zu unternehmen.
Weitere Infos
- Beispiele Guter Praxis bei Vergabe, Vermietung und Verwaltung von Wohnraum - Website der Antidiskriminierungsstelle des Bundes
- Beispiele Guter Praxis bei Vergabe, Vermietung und Verwaltung von Wohnraum - PDF
- Bericht über das Sondervermögen "Ankommen und Bleiben" im trias Blog
- Zum Thema "Wohnraum für Geflüchtete" auf der Website von Xenion
- Interview mit Tobias Polsfuß von Wohn:Sinn im trias Blog