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Inklusiv Wohnen in Genossenschaften

Wir eröffnen ein neues Sondervermögen in Kooperation mit WOHN:SINN

Gemeinschaftliches Wohnen soll allen Menschen offenstehen. Inklusives gemeinschaftliches Wohnen ist eine Form des gemeinschaftlichen Wohnens, für die wir uns als Stiftung trias auch engagieren. In Kooperation mit unserem Partner WOHN:SINN – Bündnis für inklusives Wohnen e.V. haben wir ein neues Sondervermögen geschaffen. Daraus zeichnen wir Genossenschaftsanteile für Menschen mit Behinderung, die das Geld für Anteile in Wohnprojekten nicht anderweitig aufbringen können. Die Genossenschaftsanteile werden verantwortungsvoll verzinst und kommen der gemeinnützigen Arbeit beider Partner zugute. So kann das Geld auf vielfache Weise wirken und ein inklusives Miteinander fördern.
Dank einer großzügigen privaten Zustiftung sind bereits 100.000 Euro im Vermögenstopf. Dafür danken wir der Stifterin sehr herzlich.

>> Informationen zum neuen Sondervermögen auf WOHN:SINN
 

Mit Ihrer Zustiftung können Sie uns unmittelbar dabei unterstützen, inklusives Wohnen in Genossenschaften zu ermöglichen:

Konto für direkte Zustiftungen in das Sondervermögen:
Kontoinhaberin: Stiftung trias | IBAN: DE29 4306 0967 0103 2696 01
Verwendungszweck: Zustiftung SOV Inklusiv Wohnen in Genossenschaften

Ihre Ansprechpartnerin in der Stiftung trias:
Mira Schmitz, E-Mail: mira.schmitz@stiftung-trias