Aktuelles

Nachrichten aus der Stiftung :: Veranstaltungen :: Tipps

Das Sondervermögen von Stiftung trias und XENION – Psychosoziale Hilfen für politisch Verfolgte e.V.

Ankommen und Bleiben - Wohnraum für Geflüchtete

Im Juni 2019 haben die Stiftung trias und XENION – Psychosoziale Hilfen für politisch Verfolgte e.V. (Berlin) gemeinsam ein Sondervermögen in der Stiftung aufgesetzt. Dieses Sondervermögen dient dem Zweck, geflüchteten Menschen die Teilnahme an gemeinschaftlichen Wohnprojekten zu ermöglichen. Es handelt sich um eine einzigartige Initiative, die unabhängig von staatlicher Unterstützung Wohnungen in genossenschaftlichen Projekten finanziert.

Neue Kooperationen für das Sondervermögen

Das Interesse an dem entwickelten Finanzierungsmodell ANKOMMEN UND BLEIBEN ist seitdem vielfältig und es gibt immer wieder neue Gemeinschaftswohnprojekte, die über dieses Finanzierungsmodell "Wohnraum für Geflüchtete" in ihrem Projekt integrieren wollen.  Aktuell wird im Gemeinschaftswohnprojekt der Wohnkunst in Biesenthal eG im Landkreis Barnim in Brandenburg von den insgesamt 25 Wohneinheiten eine Wohnung für eine geflüchtete syrische Familie realisiert. Das monatliche Nutzungsendgeld wird durch eine solidarische Umlage auf Niveau einer Sozialmiete reduziert. Für die 72,85 m² Wohnfläche muss in dem frei finanzierten Wohnprojekt eine wohnungsbezogene Einlage in Höhe von 64.800 € aufgebracht werden.

Auch im Gemeinschaftswohnprojekt Kumi 13 e.V., einem Projekt des Mietshäuser Syndikats (MHS) wird aktuell eine Wohnung für eine geflüchtete Familie ausgebaut. Für die 94m² große Wohnung sind Beteiligungen in Höhe von 70.000 € angestrebt, da auch dieses Projekt frei finanziert ist und nach und nach mit viel Eigenleistung ausgebaut wird.

Mit dem Sondervermögen ANKOMMEN UND BLEIBEN ist ein wichtiges Instrument gefunden worden, um den Wunsch vieler nach einem sozial und kulturell inklusiven Wohnen auch Wirklichkeit werden zu lassen.
Bei Interesse melden Sie sich gerne bei:

XENION Wohnraum für Geflüchtete | Bea Fünfrocken | wohnen@remove-this.xenion.org

Warum braucht es ein solches Sondervermögen?

XENION hat 2016 seine Kernaufgaben der psychotherapeutischen und sozialen Arbeit um den Bereich Wohnen erweitert, da der Zugang zu Sozialwohnungen geflüchteten Menschen im Asylverfahren in der Regel verwehrt ist. Sie müssen häufig jahrelang in Unterkünften verbleiben – ohne sich in einer eigenen Wohnung und im nachbarschaftlichen Umfeld einleben zu können. Davon betroffen sind besonders Familien mit Kindern, für die der Wohnungsmarkt kaum geeignete Wohnungen bereithält.
Eine Chance bilden hingegen Gemeinschaftswohnprojekte, die für ihre Neubauvorhaben die Inklusion benachteiligter Bevölkerungsgruppen zu ihrem expliziten Anliegen gemacht haben. Aufgrund der enorm hohen Baukosten kommt es trotzdem immer wieder zum Ausschluss bestimmter Gruppen, die die hohen finanziellen Beteiligungen nicht aufbringen können.

Eine wunderbare Erfahrung haben wir mit dem "Gemeinschaftswohnen im Wedding" der Genossenschaft am Ostseeplatz eG gemacht, wo nach einem zweijährigen Beteiligungsprozess im Dezember 2018 mehrere geflüchtete Familien und Einzelpersonen einziehen konnten. Im "Gemeinschaftswohnen im Wedding" sind Sozialwohnungen gebaut worden, deren Belegung an einen WBS (Wohnberechtigungsschein) gebunden ist. Bis kurz vor dem geplanten Einzug stand nicht fest, ob auch alle beteiligten Personen einziehen können. Dies wurde letztlich durch viel Engagement und Gesprächen mit den politischen Entscheidungsträgern möglich.

Das zweite Gemeinschaftswohnprojekt im "QuartierWIR" der Begeno16 eG war komplett frei finanziert und der Bezug damit unabhängig vom Aufenthaltsstatus möglich. In gemeinsamen Gesprächen wurde die Nutzungsgebühr für Geflüchtete soweit reduziert, dass auch Menschen im Transferleistungsbezug einziehen konnten.  Allerdings war auch dieses Neubauprojekt nur mit hohen Genossenschaftseinlagen zu realisieren.

Gemeinsam mit der Stiftung trias wurde mit dem Sondervermögen hierfür eine Lösung gefunden und die nötigen Genossenschaftseinlagen aufgebracht. Zum einen wurde dies möglich durch viele solidarische Zustiftungen in das Sondervermögen, zum anderen durch fest angelegte, zweckgebundene Anteile als solidarische Geldanlage für ‚Wohnungen für Geflüchtete‘. So konnten im Januar 2020 vier Familien und sieben Einzelpersonen endlich in eine eigene Wohnung ziehen.